Bewilligung als ungebundener Versicherungsvermittler
Versicherungsunternehmen, welche das Direktversicherungs- (Schaden und Leben) oder Rückversicherungsgeschäft betreiben, unterstehen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) einer Bewilligungspflicht. Private Krankenversicherungen, d.h. Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1), bedürfen ebenfalls einer Bewilligung der FINMA. Personen, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder andern Personen Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen, müssen sich als Versicherungsvermittler bei der FINMA registrieren lassen, sofern sie nicht rechtlich oder tatsächlich an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind. Gebundene Versicherungsvermittler haben das Recht, sich im Register eintragen zu lassen.
Am 27.01.2009 erfolgte für unser Unternehmen unter der Registernummer 24'943 die erstmalige Registrierung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als ungebundener Versicherungsvermittler in den Bereichen Lebensversicherungen, Kollektivlebensversicherungen, übrige Lebensversicherung, Schadensversicherungen, Personenversicherung, Kaskoversicherung, Transportgüterversicherung, Übrige Sachschadenversicherung, Finanzielle Absicherungen, Haftpflichtversicherung, Rechtschutz, Touristische Beistandsleistungen.